Überspringen zu Hauptinhalt
008 – Risikobeurteilung & CE-Kennzeichnung Teil 6.

008 – Risikobeurteilung & CE-Kennzeichnung Teil 6.

Der Podcast mit Herrn Michael Reimold und Matthias Schulz zum Thema Risikobeurteilung & CE-Kennzeichnung.

Auswahl von Maßnahmen zur Risikominderung

Gerne möchten wir die vorher besprochenen Schritte nochmals nennen.

Schritt 1: Grenzen des Produkts oder der Maschine festlegen

Schritt 2: Gefährdungsermittlung

Schritt 3: Risikoeinschätzung

Schritt 4: Risikobewertung

Schritt 5: Maßnahmen zur Risikominderung

Was tun wir für die Risikominderung?

  • Technische Schutzmaßnahmen
  • Informationen zum Produkt (Betriebsanleitung, Warnschilder, Warnhinweise, usw.)

In der Regel sind Warnhinweise deutlich günstiger – produziert zwar Folgekosten durch Übersetzung, diese sind jedoch trotzdem nicht so hoch wie der Bau und Einbau einer technischen Schutzmaßnahme – die Priorisierung aufgrund des Kostenfaktors könnte jedoch zu gefährlichen Fehlentscheidungen führen!

Zum Glück geben die Richtlinien aufgrund der Erfahrungen vor, dass man nicht einfach die günstigste Variante der Lösungsfindung für die Risikominderung nutzen und vielleicht auch ausnutzen kann, sondern es muss immer nach der drei-Schritte-Methode vorgegangen werden.

Was sind die Schritte der drei-Schritte-Methode?

Schritt 1: Das Produkt inhärent sicher machen, also die Gefährdung direkt am Ursprung zu lösen.

Selbst wenn es anfangs nicht möglich erscheint ein Risiko an der Maschine direkt zu eliminieren, sollte man jedoch trotzdem über diesen Schritt nachdenken.

Schritt 2: Technische Schutzmaßnahmen.

Es gibt zwei Gruppen von technischen Schutzmaßnahmen:

  • Trennende Schutzeinrichtungen – z.B. Schutzzaun
  • Nichttrennende Schutzeinrichtungen – überwachen das räumliche und zeitliche Zusammentreffen von Mensch und Maschine und erkennen, wenn der Mensch zu nah ist oder zu einem gewissen Zeitpunkt an der falschen Stelle ist und beendet den gefährlichen Prozess rechtzeitig (z.B. Sicherheitsschalter, Lichtvorhang, …)

Schritt 3: Warnung, diese wird unterteilt in:

  • Benutzerinformation zum Schutz des Benutzers
  • Einrichtungen, die Teil des Produkts sind (z.B. Hupe, Blitzlampe, …)
  • Warnschilder am Produkt
  • Warn- und Sicherheitshinweise in schriftlichen Unterlagen die mitgeliefert werden

Wie dokumentiert man die Schutzmaßnahmen?

In der Risikobeurteilung sollte mindestens das Lösungsprinzip beschrieben werden und dann je nachdem auch die Details.

Was sind Besonderheiten der Nichttrennenden Schutzeinrichtungen?

Sie haben eine bestimmte Funktion (z.B. anhalten der Maschine, wenn jemand die Zugangstür öffnet), diese Funktion muss in der Risikobeurteilung sauber beschrieben werden.

Wenn die Funktion nicht ausführlich beschrieben wird, wird der nächste Schritt der Konstruktion und dem Nachweis der Zuverlässigkeit von sicherheitsbezogenen Steuerungsfunktionen sehr schwerfallen und es könnten Fehler auftreten.

Nehmen wir an, dass zwei Konstrukteure das Thema Risikobeurteilung behandeln und nun feststellen, dass eine sicherheitsbezogene Steuerungsfunktion benötigt wird, dann sollte ab diesem Moment ein Steuerungstechniker hinzugezogen werden.

Was muss ins Sicherheitskapitel der Betriebsanleitung?

  • Allgemeine Informationen (Personalqualifikation, Betrieb, Störungsbeseitigung, etc.)
  • Warnungen vor spezifischen Gefährdungssituationen – die Warnhinweise

Welche Infos werden in Warnhinweisen benötigt?

Dazu werden folgende drei Informationen benötigt:

  • Schwere
  • Verletzungsart
  • Lösung

Man verwendet für die Bestimmung dieser Informationen das SAFE-Prinzip (S=Schwere der Verletzung; A=Art&Quelle der Gefährdung; F=Folgen; E=Entkommen/Abhilfemaßnahme).

Somit haben wir auch den letzten der 5 Schritte für Sie behandelt, wenn Sie noch weitere Fragen zu dem Thema haben, dann dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

An den Anfang scrollen