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Risikobeurteilung/Gefahrenanalyse – Alles Im Griff?

Risikobeurteilung/Gefahrenanalyse – Alles im Griff?

Nerven Ihre Kunden Sie auch immer wieder Mal mit Fragen nach der Risikobeurteilung oder der Gefahrenanalyse? Kommt immer häufiger vor. Man wehrt es ab, das Gegenüber lässt aber nicht nach. Und dann?

Dann gehen wir auf die Suche nach der aktuellen Risikobeurteilung. Immer häufiger findet man tatsächlich auch eine. Die Dinge sind besser geworden. Wir haben das CE-Thema in Deutschland beispiellos professionalisiert. Aber trotzdem ist die Risikobeurteilung oft nicht aktuell (veraltete Normen, neuester Stand der Produktverbesserungen nicht berücksichtigt…). Oder sie ist irgendwie “dünn”, lückenhaft, beschreibt Lösungsansätze nicht präzise usw.

Kennen Sie diese Probleme? Haben Sie Fragen zur Risikobeurteilung? Wir stellen hier Infos, Arbeitsmittel und anderen Content zum Thema ein. Und noch besser: Sie können Fragen stellen und langjährig erfahrene Spezialisten antworten Ihnen.

Download Muster-Risikobeurteilung [ PDF | 200KB ]

Matthias Schulz

Berater für Sicherheitstechnik im Maschinenbau, seit 1995 aktiv als Buchautor, Coach und Seminarreferent für Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung, Maschinensicherheit, Technische Dokumentation. Hausreferent beim VDI-Stuttgart. Leiter Geschäftsbereich Axelent ProfiServices bei der Axelent GmbH, Stuttgart

Dieser Beitrag hat 7 Kommentare
  1. Hallo Herr Schulz, ich finde es Klasse dass Sie hier versuchen auf viele Fragen der User Rede und Antwort zu stehen. Daumen hoch 🙂

    …und gleich meine erste Frage: Risikoeinschätzung vor Maßnahmen ergibt Schadensstufe 2 (schwere Verletzung, irreversibel). Die konstruktiven Maßnahmen werden beschrieben und umgesetzt, Technische Maßnahmen werden beschrieben und umgesetzt. Organisatorische Maßnahmen tauchen auf der Maschine und in der BA auf. Ist dann bei der Risikoeinschätzung nach den Maßnahmen immer noch Schadensstufe 2 oder habe ich durch die Umsetzung der Maßnahmen die Schadensschwere verringert? Eigentlich doch nicht?

    Bin auf Ihre Antwort gespannt.

    MfG. M.Wörtz

    1. Hallo Herr Wörtz,
      die Antwort hängt von der Art der Maßnahme ab. Bei der Risikoeinschätzung haben wir ja vier Risikoelemente: Verletzungsschwere, Häufigkeit und Dauer der Exposition, Wahrscheinlichkeit des Eintretens und Möglichkeiten zum Erkennen und Ausweichen (vergl. ISO 12100 Kapitel 5.5). An welchem Risikoelement setzt die getroffene Lösung an? Dieses Element kann in der Einschätzung nach Implementierung der Lösung reduziert werden. Wenn also die Verletzungsschwere reduziert werden soll, dann muss auch die Maßnahme dort ansetzen. Das ist selten der Fall (grundsätzlich geringere Kräfte, Änderung der Dimensionierung so, dass z. B. Quetschen gar nicht mehr möglich ist, andere inhärent sichere Konstruktionsmaßnahmen). Die meisten Schutzmaßnahmen verändern die Wahrscheinlichkeit des Eintretens. Das gilt z. B. für alle trennenden und nicht-trennenden Schutzeinrichtungen.

      1. Hallo Herr Schulz,
        die vier Risikoelemente sind mir bekannt. Die Maßnahme setzt in der Tat bei den grundsätzlich geringer wirkenden Kräfte an.

        Schlußfolgerung also: die Schadensschwere wird verringert!? Danke

        1. Ja, scheint dann korrekt zu sein, die Verletzungsschwere zu reduzieren. Die Kräfte sollten allerdings nicht durch eine sicherheitsbezogene Steuerungsfunktion reduziert sein (z. B. eine Regelungsfunktion mit Drehmomentbegrenzung). Das würde nämlich bedeuten, dass die Kräfte grundsätzlich höher sein können, wenn z. B. die Steuerungsfunktion versagt (was grundsätzlich auch beim höchsten PL/SIL möglich ist). Wir unterscheiden also an dieser Stelle sehr diffizil zwischen inhärenter Konstruktion und technischer Schutzmaßnahme.

          1. Hallo Herr Schulz,

            Thema Verletzungsschwere: Ein SCARA-Roboter besitzt eine geringe Nutzlast von 1,5 kg mit einer Reichweite von 400 mm. Es gibt bei diesem Typ keine manuell niedrige oder hohe Geschwindigkeit im Einrichtbetrieb (T1/T2). Der SCARA wird zum Teachen handgeführt. Im Automatikbetrieb steht der Werker außerhalb der trennenden Schutzeinrichtung.
            Die Schadensschwere bei diesem Typ kann nach 13849-1 als S1 “leicht” und P1 “unterbestimmten Bedingungen möglich” definiert werden.
            Frage: Muß dann der Roboter überhaupt in Performance Level “d” ausgeführt sein? Die Norm 10218-1 fordert PLr “d”, allerdings kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Sehen Sie dies auch als begründeter Einzelfall? Wie wird das allg. bei Scara Systemen dieser Baugröße gehandhabt?
            Schöne Grüße
            M.Wörtz

          2. Die Anforderung PL = d in EN ISO 10218-1 Abschnitt 5.2.2 bezieht sich ausschließlich auf sicherheitsbezogene Teile der Steuerung des Robotersystems. Es stellt sich daher die Frage, ob die von Ihnen beschriebene geringe Kraft und die maximale Bewegungsgeschwindigkeit (beides ergibt zusammen die Energie eines potentiellen Stoßes) in dem fraglichen SCARA-Roboter inherent gering sind oder ob diese durch steuerungstechnische Schutzmaßnahmen (z. B. eine Regelung der Drehmomente und Drehzahlen) erreicht wird. Ist letzteres nicht der Fall, dann ist die Forderung nach PL = d nicht relevant für die Robotersteuerung.
            Bezüglich der Gefährdungen im Umfeld des Roboters ist eine Risikoeinschätzung erforderlich. Das Ergebnis dieser Einschätzung dient zur Auslegung der äußeren Schutzeinrichtung (Distanzschutzeinrichtung wie Umzäunung mit Zugangstür). Die Zugangsabsicherung müsste entsprechend der Risikoeinschätzung ausgeführt werden. Dabei kann aufgrund der geringen Verletzungsschwere möglicherweise ein PL c oder sogar b angenommen werden. Dies ist jedoch in der Risikobeurteilung ordentlich und schlüssig zu begründen. Die Antriebe des Roboters müssten dann in PL c oder b abschaltbar sein. Dies lässt sich wahrscheinlich einfach durch die Abschaltung der Versorgung des Roboter über einen Schütz erreichen, so dass auch hier die PL-Anforderungen sich nicht zwingend auf die Robotersteuerung selbst auswirken müsste.
            Die Gretchenfrage ist also: Wie wird Sicherheit jeweils erreicht? Beim Teachen ohne äußere Schutzeinrichtung durch inherente Sicherheit, d. h. Roboter kann gar nicht schneller und stärker? Oder durch steuerungstechnische Überwachung/Regelung innerhalb des Roboters?
            Beim Automatikbetrieb mit äußerer Schutzeinrichtung: Durch pure Abschaltung aufgrund der Auslösung einer äußeren Schutzeinrichtung?

  2. Hallo Herr Schulz,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Der Roboter kann gar nicht schneller oder stärker. Das wird dann auch so in der RBU so festgehalten.

    Schöne Grüße
    M. Wörtz

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