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007 – Risikobeurteilung & CE-Kennzeichnung Teil 5.

007 – Risikobeurteilung & CE-Kennzeichnung Teil 5.

Der Podcast mit Herrn Michael Reimold und Matthias Schulz zum Thema Risikobeurteilung & CE-Kennzeichnung.

Risikobewertung

Was ist der Unterschied zwischen Risikoeinschätzung und Risikobewertung?

Die Einschätzung ist, dass man versucht zu erraten und herauszufinden was passieren kann, bewerten bedeutet den Wert von etwas feststellen (gut/schlecht, …) – dies ist der Zweck der Risikobewertung, also entscheiden was angesichts des festgestellten Risikos zu tun ist.

Die Risikobewertung ist eigentlich das Kernstück der Risikobeurteilung, denn durch die Einschätzung allein ist ja noch nichts erreicht. Das Wichtige hierbei ist nicht das Kriterium Wahrscheinlichkeit, sondern die Verletzungsschwere.

Worauf stützt sich die Entscheidung wann man etwas tun muss zur Verhinderung von Gefährdungen und wann nicht?

Sie stützt sich nicht allein auf die Risikoeinschätzung – da diese nur mit den Kriterien Verletzungsschwere und Eintretenswahrscheinlichkeit versucht etwas halbobjektives zu ermitteln. Viele Leute verstehen den Schritt Risikobewertung so, dass eine Nachher-Risikoeinschätzung gemacht wird und sich dabei überlegt wird ob ein Risiko durch eine angedachte Lösung sinken würde – wenn dies der Fall wäre geht man davon aus, dass das Risiko weitestgehend gemindert wurde.

In Wirklichkeit geht es bei der Risikobeurteilung um folgende drei Fragen:

Ist eine Risikominderung technisch überhaupt möglich?

Was ist der Stand der Technik?

Was machen die Mitbewerber vielleicht noch besser?

Ist eine Risikominderung technisch überhaupt möglich?

Als Beispiel nennen wir die Kettensäge. – Was könnten wir tun um zu verhindern, dass während deren Einsatz sich jemand selbst ins Bein sägt? Ist es technisch machbar eine Kettensäge mit Schutzeinrichtung an den Sägeblättern zu erstellen? Können Schutzkleider erworben werden? All dies muss geklärt werden.

Die Risikominderung lässt sich daher in zwei Punkte unterteilen:

  • Sie kann im Produkt selbst stattfinden.
  • Sie kann am Anwender stattfinden (was, wie, womit).

An der Kettensäge direkt war es offensichtlich bisher nicht möglich Schutzeinrichtungen zu verbauen, es ist allgemein akzeptiert. Die Einzigen Schutzmaßnahmen an ihnen direkt wären die Zwei-Hand-Schaltung und die Kettenbremse, zudem ist die Umlenkung an der Säge heutzutage nicht mehr offenlaufend. Wir haben bei der Kettensäge bezüglich der Sicherheitstechnik inzwischen einen gewissen Stand der Technik.

Was ist der Stand der Technik?

Dies ist die eigentliche Frage der Risikobewertung. Sich an dem Stand der Technik zu orientieren – und dies nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern auch generell – ist die Herausforderung der Ingenieure. Wie macht man das? – Recherche im Internet, Austausch mit Kollegen, richtige Norm und das Wissen in diesen nutzen.

Nennenswert sind die C-Normen (inzwischen sind es über 600!) der Produktnorm, diese legen die Mindestsicherheitsanforderungen an bestimmte Produkte fest. Für die Kettensäge beispielsweise gibt es allein schon drei dieser Normen.

Am einfachsten zu finden sind die Produktspezifischen Normen im Amtsblatt der EU, darin sind alle C-Normen (besonders die des Maschinenbaus) aufgelistet. Im Amtsblatt kann man mit Stichworten recherchieren, zudem ist dieses in mehreren Sprachen erhältlich und man kann sich ein PDF der aktuellen Sicherheitsnorm herunterladen. Wenn man im Amtsblatt nicht fündig wird, bieten sich frei zugängliche Rechercheportale (z.B. din.de, austrianstandards.at) im Internet an, dort kann man seine Suche ebenfalls mit Stichworten einkreisen. Wenn es keine produktspezifische Norm gibt, dann wird geschaut welche einzelnen Stationen in der Maschine sind und ob diese bestimmten Einzelmaschinen die genormt sind entsprechen oder einer genormten Technologie ähnlich sind. Wenn gar nichts hilft muss man sich eben nach der A-Norm (12100) richten.

Wenn man nun den Stand der Technik geprüft hat, gilt es sich dann zu fragen was die anderen Unternehmen dieser Branche machen.

Was machen die Mitbewerber vielleicht noch besser?

Man orientiert sich nach den Punkten die besser gemacht werden, da es bei der Sicherheitstechnik oft um finanzielle Dinge geht – eine bestimmte Forderung der Produktnorm würde eine Menge kosten in der Durchführung und man stellt nun fest, dass die Mitbewerber dies auch nicht machen, somit hat man eine Absicherung dies ebenfalls ignorieren zu dürfen, so denkt man. In Wahrheit ist dies eine schlechte Idee da man bei einem Haftungsprozess mit einer solchen Begründung wahrscheinlich verlieren würde – zudem wird die Idee sich zu verbessern, es allgemein besser zu machen und sich vielleicht einen Marktvorteil zu sichern verschenkt.

In den Konstruktionsabteilungen wird nicht so viel über sicherheitsbezogene Innovationen nachgedacht. Bei den Sicherheitsgeräteherstellern ist dies heutzutage jedoch sehr stark der Fall.

Was heißt Risikobewertung?

Es bedeutet zu entscheiden was getan werden muss, nicht auf Basis subjektiver und persönlicher Entscheidungen, sondern den Stand der Technik mit Hilfe der erwähnten drei Fragen zu ermitteln.

Eine weitere Frage dazu ist noch: Ist die Risikominderung, die über die Normung und dem der Taten der Mitbewerber hinausgeht, wirtschaftlich noch vertretbar?

Eine technische Schutzmaßnahme in ein Produkt zu integrieren, womit dieses so verteuert werden würde dass dieses nicht mehr verkauft werden kann ist noch lange nicht Sinn und Zweck, daher muss man sich auch diese Frage stellen, jedoch unbedingt ZULETZT.

Viel zu oft werden Innovationen zur Problemlösung frühzeitig abgewunken, da nur der Kostenfaktor bedacht wird und somit der Gedanke gar nicht erst fertig gestellt werden konnte und sich danach dann in Ruhe über die Kosten Gedanken gemacht werden. Oftmals lässt sich nämlich doch feststellen, dass man mit der neuen Lösung sogar Kosten sparen kann.

Gibt es Hilfsmittel für die Bewertung?

Die EN ISO 12100 bietet als Hilfe zur Feststellung einer ausreichenden Risikominderung eine Liste mit Fragen.

Was bedeutet Risikobewertung also zusammengefasst?

In der Risikobeurteilung versuchen wir den weiteren Weg der Risikobeurteilung vorzubereiten technische Lösungen hinzuzufügen die entweder bereits standardisiert und gefordert sind oder eben tatsächlich Innovation zu bringen. Dieser Schritt mündet zum dem der eigentlichen Auswahl von technischen Lösungen.

Kann man Risikobewertung dokumentieren und wenn ja wie?

Dies ist eine der schwierigsten Aufgaben im Rahmen der Risikobeurteilung, ausfolgendem Grund:

  • Man wird viel diskutieren – ein Brainstorming machen, dies ist schwierig zum einen schwierig zu dokumentieren, zum anderen kommen damit unterschiedliche Gedanken und Meinungen heraus.

Jetzt hat man beispielsweise es dennoch geschafft und es findet sich eine mögliche Lösung die abgewunken wurde und nun taucht dieses Papier in einem Haftungsprozess auf und es stellt sich dann raus dass der Unfall mit dieser Lösung hätte vermieden werden können – so eine Situation will man vermeiden.

In der Regel wird daher nur das Ergebnis der Risikobewertung dokumentiert.

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