Auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Risikoeinschätzung kann man bewerten, ob und welche Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden sollten. Man sollte dabei nicht automatisch davon ausgehen, dass bei einem „geringen Risiko“ keine Maßnahmen zur Risikominderung getroffen werden müssen. Es muss immer festgestellt werden, was nach dem Stand der Technik zulässig ist. Dazu ist eine Normenrecherche unerlässlich. Wird in einer Norm – insbesondere in produktspezifischen Normen – für ein vorhandenes Risiko eine Maßnahme gefordert, dann sollte diese angewendet werden, auch wenn man das Risiko bei der Einschätzung als “gering” eingestuft hatte.
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