Die Risikobeurteilung ist im Maschinenbau und bei Druckgeräten unabdingbare Voraussetzung für die CE- Kennzeichnung. Für Geräte, die unter die Niederspannungs-, EMV- und ATEX-Richtlinie fallen, gilt dies seit April 2016 ebenfalls. Die Regeln für die EG-Kennzeichnung von Maschinen sind in der EG-Maschinenrichtlinie enthalten, in Deutschaland umgesetzt als 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProgSG).
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