Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG besagt, dass eine Maschine bzw. Anlage nicht ohne Betriebsanleitung in Verkehr gebracht werden darf. Eine Nachreichung der Betriebsanleitung ist somit ausgeschlossen.
FAQs
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG besagt, dass eine Maschine bzw. Anlage nicht ohne Betriebsanleitung in Verkehr gebracht werden darf. Eine Nachreichung der Betriebsanleitung ist somit ausgeschlossen.