Die Risikobeurteilung ist laut Maschinenrichtlinie ein Bestandteil der technischen Unterlagen einer jeden Maschine bzw. Anlage. Diese muss grundsätzlich vom Hersteller bereitgehalten werden, um Sie einer zuständigen Behörde auch vorlegen zu können, wenn dies gefordert wird. Zum Lieferumfang der Technischen Dokumentation gehört die Risikobeurteilung aber nicht. Die Lieferung kann und sollte jedoch vertragsrechtlich vereinbart werden.
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