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004 – Risikobeurteilung & CE-Kennzeichnung Teil 2.

004 – Risikobeurteilung & CE-Kennzeichnung Teil 2.

Der Podcast mit Herrn Michael Reimold und Matthias Schulz zum Thema Risikobeurteilung & CE-Kennzeichnung.

Auch in diesem Podcast geht es wieder um die systematische Erarbeitung der Risikobeurteilung zur CE-Kennzeichnung mit der 5-Schritte Methode. Jetzt gehen wir jeweils auf einen Schritt näher ein und erläutern diesen im Detail, so, dass jeder Hörer die Chance hat es besser zu verstehen und Gleichzeitig die für in wichtigen Fragen stellen kann.

Was sind die 5 Schritte der Risikobeurteilung?

Schritt 1: Grenzen der Maschine ermitteln – Wofür? Von wem? Wann? Unter welchen Bedingungen soll es eingesetzt werden?

Schritt 2: Ermitteln der Gefährdungen für alle Lebensphasen und Aufgaben.

Schritt 3: Risikoeinschätzung und die Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieses Risikos.

Schritt 4: Risikobewertung – die Entscheidung ob gehandelt werden muss oder nicht.

Schritt 5: Lösung finden um das Risiko zu mindern oder ganz zu beseitigen.

Wir wollen Ihnen diese Schritte nun näher beschreiben. Den Anfang macht natürlich Schritt 1.

Die Grenzen der Maschine ermitteln – Was ist damit gemeint und was gehört dazu?

Dazu gehören vier Unterpunkte: Das erste wären die sogenannten Verwendungsgrenzen. Das zweite sogenannte räumliche Grenzen, das dritte zeitliche Grenzen und beim vierten handelt es sich um sogenannte weitere Grenzen.

Was sind die Verwendungsgrenzen?

Wenn man beispielsweise eine Waschmaschine anschaut, dann hat sie einen bestimmten Zweck, nämlich Kleidung zu waschen – das kann sie aber nur innerhalb bestimmter Grenzen tun.

Man sieht sich also sofort gefordert zum Zweck irgendwelche Einschränkungen dieses Zweckes anzugeben – ein wichtiger Aspekt, wenn wir den Verwendungszweck definieren.

Als Beispiel nehmen wir eine Zerkleinerungsmaschine für Abfälle. Ihr Verwendungszweck kann wie folgt definiert werden: Zerkleinerung von Abfällen, insbesondere Behälter aus Kunststoff, Blech und Holz, das ist der definierte Zweck den der Hersteller angegeben hat.

Als nächstes denkt man über die Grenzen dieses Verwendungszwecks und über Einschränkungen die man machen muss nach.

Im ersten Schritt gilt es also die absichtlichen Fehlanwendungen (Missbrauch) und unabsichtlichen Fehlandwendungen zu sammeln und zu sortieren und damit auch die erlaubte Anwendung, sowie die allgemeine Bestimmung der Maschine aufzulisten.

Zwei Unterpunkte der Einschätzung sind das Umfeld – Wo wird die Maschine genutzt? Und die Bediener – ist es für Privatanwender (Verbraucher) gedacht? Wird es gewerblich oder industriell genutzt? Der Unterschied ist, dass wir im gewerblichen Bereich zwischen Hersteller und potentiell geschädigtem Bediener eine Verantwortungsebene haben, während im Privatbereich jeder betroffen sein könnte.

Was sind die Nutzergruppen?

Brauchen die Nutzer einer Maschine (z.B. Zerkleinerungsmaschine) bestimmte Qualifikationen? – Dafür definiert man in den ersten Phasen die Personalqualifikation. Ein weiterer Aspekt dazu ist auch das Zielland, da eine wie in Deutschland übliche Ausbildung in anderen Ländern nicht üblich ist. Weiter gilt es die räumlichen Grenzen zu beachten: Arbeitsplätze – wo ist der Einsatz? Hat es an der Maschine definierte Arbeitsplätze? Gibt es Schnittstellen?

Zeitliche Grenzen – Wie lange ist es haltbar?

Wollen wir eine Maschine für 8 Jahre, 10 Jahre oder 15 Jahre erbauen? Wie lange soll sie sicher funktionieren können? In dem Maße wo Sicherheit von der Haltbarkeit einzelner Bauteile abhängt wird man sogar noch konkreter. Wenn beispielsweise eine Messerscheide bricht und die Teile durch die Gegend fliegen wird dies ja gefährlich, daher muss man über die Haltbarkeit auch insgesamt nachdenken.

Was ist das Iterative Verfahren?

Ein Verfahren das bei einer Risikobeurteilung sein Ziel selbst findet – Es kann ja sein, dass während einer der Phasen der Risikobeurteilung Dinge entdeckt werden, die uns zwingen Vorgaben zu verändern, die am Anfang festgelegt wurden. Somit kann dieses Verfahren vor allem im Sondermaschinenbau Sinn machen, wenn der Kunde beispielsweise doch noch eine Ergänzung, Erweiterung oder einfach eine Veränderung der Maschine wünscht.

Was sind die Materialien und Gefahrenstoffe?

Der letzte Punkt sind die Materialien und Gefahrenstoffe die mit dem Produkt eingesetzt werden sollen, in wenigstens zwei Aspekten zu hinterfragen: Hilfs-/ und Betriebsstoffe und verbaute Materialien. Diese sollten in den frühen Phasen niedergeschrieben werden, um später nicht vergessen zu werden, wenn man die Gefährdungen bei Wartung und Instandhaltung untersucht.

Zusammenfassung:

Die Grenzen der Maschine sind sozusagen die Streckenbegrenzungen der Rennstrecke auf der wir nachher die Risikobeurteilung machen wollen. Wenn wir dies nicht machen, diskutieren wir vielleicht Dinge die gar nicht relevant sind, weil sie eigentlich nicht zum Konzept/zum Ziel unseres Produkts gehören oder wir vergessen Dinge zu diskutieren, die zwingend dazu gehören würden.

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